Veranstaltung
- Kosten: Die Teilnahme am Festival, sprich die erfolgreiche Aufnahme deines Events ins Festivalprogramm, ist mit einer Teilnahmegebühr in Höhe von CHF 100.- pro Veranstalter verbunden. Diese Gebühr wird erst nach einer erfolgreichen Auswahl fällig. Mit der Zusage zu deinem Event erhältst du eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Nach Zahlungseingang wird deine Veranstaltung offiziell in das Festivalprogramm aufgenommen
- Festivalzeitraum: Die Veranstaltung muss zwischen dem 12. und 22. Juni 2025 stattfinden.
- Häufigkeit: Jede Veranstaltung darf während des Festivals maximal dreimal durchgeführt werden.
- Inhaltliche Anforderungen: Die Veranstaltung muss mindestens einem der 10 Fokusthemen des Festivals entsprechen.
- Einzigartigkeit: Veranstaltungen, die in den Vorjahren 1:1 identisch im Rahmen von FOOD ZURICH durchgeführt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
- Entscheidung: Der Verein FOOD ZURICH entscheidet allein und abschliessend über die Aufnahme von Veranstaltungen ins Festivalprogramm. Eine Begründung für Ablehnungen oder Ausschlüsse wird nicht gegeben.
Vertrieb
- Gestaltung der Ticketpreise: Veranstalter:innen können die Ticketpreise frei gestalten.
- Vertriebsoptionen:
- Ticket-Verkauf über unseren Partner Seeticket:
- Vereinfachte Bedienungs- und Abrechnungsmöglichkeiten.
- Kommission: 7% + CHF 1.-/Ticket.
- Vereinfachte Bedienungs- und Abrechnungsmöglichkeiten.
- Eigener Ticket-Verkauf:
- Verkauf über das eigene Online-Ticket-Portal.
- FOOD ZURICH verlinkt direkt zur Veranstaltungsseite des Veranstalters
- Veranstaltungen ohne Eintritt:
- Keine Tickets, keine Reservationspflicht.
- Ticket-Verkauf über unseren Partner Seeticket:
Kommunikation
- Nutzung von FOOD ZURICH-Materialien:
- Veranstalter:innen müssen die von FOOD ZURICH bereitgestellten Kommunikationsmittel (Flyer, Poster etc.) vor und während des Festivals an ihrem Veranstaltungsort einsetzen und sichtbar machen.
- Logo-Pflicht:
- Das FOOD ZURICH-Logo „a part of food zurich“ muss auf allen Marketing- und Kommunikationsmitteln der Veranstaltung integriert sein.
- Das Logo kann auf der Medienseite von FOOD ZURICH heruntergeladen werden.
- Eigenständige Kommunikation:
- Veranstalter:innen tragen wesentlich zum Erfolg ihrer Veranstaltung und des Festivals bei, indem sie ihre Veranstaltung aktiv über eigene Kanäle und Netzwerke kommunizieren und vermarkten.
- Zusammenarbeit mit FOOD ZURICH:
- Veranstalter:innen können Informationen zu ihrer Veranstaltung an Jasmin@foodzurich.com senden, damit diese gelegentlich über die offiziellen Kanäle von FOOD ZURICH verbreitet werden.
- FOOD ZURICH stellt eine Grundkommunikation ohne Entgelt sicher und unterstützt die Veranstalter:innen bei der Vermarktung ihrer Events.
- Optional: Es können zusätzliche Kommunikationsleistungen wie Social Media Posts oder andere Promotionen kostenpflichtig gebucht werden. Melde dich bei Interesse an einem zusätzlichem Werbepackage Jasmin@foodzurich.com.
- Medien- und Partner-Tickets:
- Für Medien, Wettbewerbe, Sponsoren und Partner müssen 2–4 Tickets pro Event kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
- Social Media:
- Veranstaltungen müssen den Hashtag #FOODZURICH verwenden und den Account @foodzurich taggen.
- Bildmaterial:
- Nur qualitativ hochwertige, zur Veröffentlichung freigegebene Bilder sollten eingereicht werden. Diese werden für die Kommunikation verwendet.
Zusätzliche Hinweise
Diese Teilnahmebedingungen helfen dabei, eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Veranstalter:innen und FOOD ZURICH sicherzustellen und ein hochwertiges Festivalerlebnis für alle Teilnehmenden zu gewährleisten.